Leistungsberechtigte sind Kinder und Jugendliche mit behinderungs- und/oder verhaltensbedingten Auffälligkeiten. Die Leistungserbringung wird an die individuellen Bedürfnisse zur Vermittlung von Sicherheit und Vertrauen angepasst. Die Leistung der Schulbegleitung wird je nach Notwendigkeit von Fachkräften, wie zum Beispiel Erziehern oder Heilerziehungspflegern, oder Assistenzkräften, wie zum Beispiel Kinderpflegern oder auch Quereinsteigern, erbracht.
Der Behindertenverband hilft Kindern mit Behinderung in der Schule.
Die Kinder bekommen eine Begleitperson.
Sie unterstützt die Kinder in der Schule.
Die Eltern müssen die Hilfe im Amt beantragen.
Ansprechpartner:
Sophia Hubrich
Tel.: (03663) 425 47 66